Stellungnahme der Klubkomm

zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur "Volksbühne"

Wir sind schockiert von dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das den Fortbestand der “Volksbühne” erheblich gefährdet und Köln in der Konsequenz einen weiteren, nicht zu ersetzenden Kulturspielort kosten könnte. Der Vorgang, der zu dem Urteil führte, ist aus unserer Sicht höchst bedenklich, da das Verwaltungsgericht Köln einen genehmigten Bauantrag nach vier Jahren für ungültig erklärte.

Mit dem Vorwurf, dass „Lärmbestimmungen“ im dem Genehmigungsverfahren der “Volksbühne” nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, wird einem Anwohner Recht gegeben, der – so entnehmen wir es der Tagespresse – selbst nach der Umnutzung einer Gewerbefläche zu Wohnraum gegen die “Volksbühne” und die Stadt Köln geklagt hatte. Hintergrund ist, dass die kommunale Bauaufsicht die für Kultureinrichtungen übliche Lärmschutzrichtline „TA Lärm“ ansetzte, während das Gericht die für Freizeitanlagen geltende Richtlinie als Maßstab sah.

Dies wirft mehrere drängende Fragen auf:

  • Warum gibt es keine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Richtlinien, die eine Rechtssicherheit für Kommunalverwaltung und Betreiber:innen mit sich bringt?
  • Wie kann es sein, dass eine Umnutzung von Gewerbefläche zu Wohnraum durch einen einzelnen Anwohner in den Schutzzielen höher bewertet wird als der Fortbestand einer der traditionsreichsten Kulturbühnen der Stadt?
  • Wie attraktiv werden Gebiete wie die Aachener Straße sein, wenn alle Angebote, die Menschen zusammenbringen, verschwunden sind?

Die fortschreitende Verdrängung von Kultur (aber auch Gastronomie) aus unserer Mitte wurde mit diesem Urteil um einen weiteren Aspekt verschärft. Selbst wenn man als Betreiber:in die hohen Hürden der Verwaltung in Kauf nimmt und die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen besteht, zeigt der Fall “Volksbühne” eindringlich, dass wir Kultur in Innenstädten nur über weitreichende Veränderungen auf allen Ebenen werden retten können. Wir brauchen auf Bundesebene umgehend die baurechtliche Anerkennung von Musikclubs und Livespielstätten als Kulturspielstätten sowie auf Landesebene flexible, innovative und rechtssichere Lösungen im Bereich Lärmschutz. Die kommunale Verwaltung braucht mehr Handlungsspielräume und ebenfalls mehr Rechtssicherheit in der Anwendung dieser.

Dazu gehört die sofortige Klärung, dass Kulturspielstätten nicht nach Freizeitlärmerlass zu bewerten sind. Folgen weitere Gerichte dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, ist das eine Blaupause dafür, dass Clubs und Spielstätten aufgrund der Interessen einzelner Anwohner:innen einfach „weggeklagt“ werden können. Diese Praxis muss durch eine ersetzt werden, die das öffentliche und kulturpolitische Interesse einer urbanen Gesellschaft juristisch belastbar sichern kann. Wir – die Gesellschaft inklusive Kulturpolitik und Kulturverwaltung – müssen diese Interessen laut und deutlich formulieren, um die notwendigen Veränderungen vehement einzufordern, bevor es zu spät ist.

Mankel Brinkmann
1. Vorstandsvorsitzender Klubkomm e.V.

Jan van Weegen
2. Vorstandsvorsitzender der Klubkomm